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Nachdem EuGH-Urteil ist für Nutzer unklar, was jetzt auf den Webseiten stehen darf und was nicht. Gerne helfen wir Ihnen weiter

Informationen über das Urteil und die Folgen finden Sie hier bei unserem Partner eRecht24.

Auch der BGH hat in seinem Urteil vom 28.05.2020 entschieden, was eigentlich alle nach den Vorinstanzen und den Aussagen des EuGH schon wussten: Eine Einwilligung beispielsweise für Cookies muss aktiv vom Nutzer ausgehen. Ein bloßes „Surfen Sie ruhig weiter“ Banner genügt nicht.  Der Nutzer muss selbst aktiv zustimmen.

Was Webseitenbetreiber tun müssen:

  1. Holen Sie die Einwilligung Ihrer Nutzer für Cookies, Tracking & Co. über ein Consent Tool* ein.
  2. Stellen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung dar, welches Consent Tools Sie nutzen.

Wir bauen in Ihre Webseite ein echtes Consent-Tool ein und aktualisieren Ihre Datenschutzerklärung. Für unsere Nutzer setzen wir je nach Redaktionssystem unterschiedliche Consent-Tools ein. Auf unserer eigenen Seite finden Sie das Tool von usercentrics.

Gerne helfen wir Ihnen eine DSGVO korrekte Datenschutzerklärung zu erstellen. Setzen Sie sich mit uns in Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

*Cookie-Consent-Tools sind echte Einwilligungstools. Sie blockieren bestimmte Cookies bis der Webseitenbesucher eine Einwilligung erteilt hat. Nur diese Art von Cookie-Technologie ist geeignet, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen.

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