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Seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Jahre 2018 gab es immer wieder neue Anpassungen. Sie als Webseitenbetreiber sind dafür zuständig, dass der Datenschutz auf Ihren Webseiten auch richtig ist. Wir können Sie nur auf fehlende Daten hinweisen.

Deswegen erhalten Sie von uns öfter einen Newsletter oder wir informieren Sie auf unserer Webseite. Gerne können wir in Ihrem Auftrag diese Änderungen vornehmen, dazu benötigen wir Ihren Auftrag.

Anfang des Sommers machte die Nachricht über ein Urteil in Bezug auf Google Webfonts die Runde. Hier ging es darum, dass die Webfonts inzwischen nicht ohne die Einwillung von Nutzern verwendet werden dürfen. Früher wurde der Einfachheit halber und aus Kostengründen eine direkte Verbindung zu den Webfonts von Google aufgebaut. Mittlerweile ist das nur erlaubt, wenn der Nutzer explizit zustimmt. Heute werden solche Schriftarten lokal eingebunden. Bitte prüfen Sie Ihre Webseite und/oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung. In dem Zusammenhang ist es auch wichtig zu wissen, je nachdem welche Medien Sie eingebettet haben diese unter Umständen eine Verbindung zu den Google Webfonts aufbauen.

Durch die Anpassung der Datenschutzbestimmungen haben wir auch eine neue Version unseres Consent-Tools auf Ihren Seiten installiert, so dass Sie mit neuen Vorschriften wie dem TTDSG konform sind:

  • Deutlich schnellere Ladezeiten
  • Cookie-Banner Darstellung mit deutlich erhöhter Browser-Kompatibilität
  • EU-Proxy
  • Smart Data Protector

Wir schreiben Sie immer wieder mal an, da Sie als Bearbeiter der Webseite gespeichert sind. Falls Sie sich nicht angesprochen fühlen, geben Sie die Information bitte an die zuständige Person in Ihrer Einrichtung weiter oder informieren Sie uns.

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